Prinzipien der Mediation
Im Kontext von Mediationen ist oft die Rede von Prinzipien, Grundsätzen. Diese lassen sich aus dem Mediationsgesetz ableiten und sind fundamentale Grundlage für das Mediationsverfahren. Als Mediatorin bin ich dafür verantwortlich, dass die Konfliktpartner:innen diese verstanden haben und dass sie im Verlauf des Prozesses auch angemessene Berücksichtigung finden.
5+1 Prinzipien
Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist freiwillig. Eine Mediation kann deshalb auch von jedem jederzeit abgebrochen werden, z.B. dann, wenn es aussichtslos erscheint, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Damit ist auch die grundsätzliche Ergebnisoffenheit des Prozesses berührt: Konfliktpartner:innen gehen grundsätzlich ergebnisoffen in das Mediationsverfahren. Verständlicherweise ist das nicht immer einfach für einzelne Teilnehmende, da - sonst gäbe es den Konflikt vermutlich nicht - man sich anfangs eher im recht sieht und die Ergebnisoffenheit nicht vorliegt. Deshalb ist es wichtig, dass die Teilnehmenden grundsätzlich einer Ergebnisoffenheit zustimmen und sie bereit sind, an Lösungen mitzuarbeiten, sobald sie einen vertiefenden Blick auf die Zusammenhänge haben gewinnen können.
Jede Mediation strebt die einvernehmliche Beilegung des Konfliktes an. Damit daraus auch ein Erfolg werden kann, benötigt es einen geschützten Rahmen. Zu diesem Rahmen zählt insbesondere die Tatsache, dass eine Mediation ein vertrauliches Verfahren ist. Wie im einzelnen Konfliktfall die Vertraulichkeit gewährleistet wird, ist Thema jedes Verfahrens und wird mit allen Beteiligten besprochen und ggf. auch schriftlich fixiert. Ebenfalls sehr wichtig für die angestrebte einvernehmliche Beilegung ist, dass alle Konfliktpartner:innen informiert sind über die Hintergründe und Umstände, die zu dem Konflikt geführt haben. Denn nur, wer auch informiert ist kann eigenverantwortlich im hier gemeinten Sinne für sich einstehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Mediation ist also auch der Umgang mit den Informationen und damit den unterschiedlichen Sichtweisen der Konfliktpartner:innen.
Alle genannten Prinzipien gelten auch für mich als Mediatorin. Darüberhinaus bin ich allen Konfliktpartner:innen gleichermaßen verpflichtet. Ich bemühe mich, allparteilich zu sein. Das bedeutet, dass ich jeden darin aktiv unterstützen möchte, alles zur Beilegung Notwendige in das Mediationsverfahren einzubringen. Es bedeutet auch, dass ich dafür sorge, dass Eingebrachtes von allen verstanden werden kann. Hat jemand das Gefühl, dass ich diesem Anspruch mal nicht gerecht werde, kann und sollte dies jederzeit angesprochen werden. Allparteilich ist kein Attribut, was sich ernsthaft messen oder mit einem Klick anstellen liesse. So ist Allparteilichkeit in einer Mediation immer ein Anspruch, der ständig auf dem Prüfstand stehen muss. Im Mediationsgesetz wird nicht der Ausdruck allparteilich benutzt, sondern der Ausdruck neutral. Dabei wird aber nicht unterschieden zwischen Themen/Inhalten und einer Haltung oder einem Bemühen gegenüber einzelnen Menschen. Die Neutralität beziehe ich in diesem Kontext auf die Inhalte und Themen der Mediation, Allparteilichkeit hingegen auf die Haltung den einzelnen Konfliktpartner:innen gegenüber. Zu den Themen, die in der Mediation behandelt werden, verhalte ich mich neutral. Die Menschen jedoch unterstütze ich gleichermaßen aktiv.